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Sanitätsdienst

Sie benötigen einen Sanitätsdienst?

Wenn sie für Ihre Veranstaltung einen Sanitätsdienst benötigen wenden Sie sich bitte jederzeit an die Kreisgeschäftsstelle – Referat Ausbildung und Ehrenamt, an eine Ortsgruppe in ihrer Nähe oder geben Sie Ihre Anfrage online ab. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein passendes Angebot für Ihren Bedarf vorlegen.

 

Längst ist es für einen professionellen Wasserrettungsdienst und auch für „normale“ Wachdienste an Gewässern nicht mehr ausreichend Helfer die „lediglich“ eine Erste-Hilfe- und
Rettungsschwimmausbildung absolviert haben einzusetzen.

Die Auffassung, dass die Wasserwacht nur für das Retten von Verunfallten aus dem Wasser zuständig sei und der Landrettungsdienst alle weiteren Maßnahmen durchführen müsse, entspricht schon lange nicht mehr der Realität. Vielmehr versteht sich die Wasserwacht heute als Rettungsdienst am Wasser und muss daher auch die notwendige Fachkompetenz für den Rettungsdienst vorweisen. Um dem gestiegenen Qualitätsanspruch, den die heutigen Einsätze an die Mitglieder der Wasserwacht stellen, gerecht zu werden, bildet die Wasserwacht die meisten aktiven Mitglieder zu Helfern im Sanitätsdienst aus. Die Sanitätsdienstausbildung besteht aus über 50 Unterrichtseinheiten und berechtigt die Mitglieder in den meisten Bundesländern zum Mitfahren im Krankenwagen und auch im Rettungswagen. Folglich sind viele Wasserwachtmitglieder nebenbei zusätzlich im Landrettungsdienst tätig und haben häufig auch die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten absolviert. Im Rahmen der Sanitätsausbildung wird neben den erweiterten Basismaßnahmen auch der Umgang mit professionellem Gerät wie Beatmungsbeutel und Frühdefibrilator (AED) gelehrt und ausführlich trainiert.